Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.
Wir behandeln sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten. Einige Leistungen werden jedoch nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Natürlich informieren wir Sie hier von Fall zu Fall und klären Sie über entstehende Kosten auf.
Nach den neuesten Vorgaben der Bundesärztekammer ist vom 1. Januar 2013 an weder eine Praxisgebür noch eine Überweisung nötig. Die Versicherten müssen daher keine zehn Euro mehr für den ersten Praxisbesuch zahlen. An den Zuzahlungen für Medikamente ändert sich dadurch nichts: Dort werden weiterhin zehn Prozent der Kosten als Eigenbeitrag fällig – mindestens fünf und höchstens zehn Euro